Nutzungsbedingungen – propbill

Wirksam ab: 29.09.2026 · Version 2026-09-29

1. Anbieter und Vertragsschluss

propbill wird von der brayer software gmbh, Litchauer Str 37, 3861 Eggern, Österreich, FN 587676f, UID ATU78463716, angeboten. Kontakt: office@propbill.de. Fassung: 29. September 2026, Version 2026-09-29.

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung durch das bei Annahme bezeichnete Unternehmen. Das Angebot richtet sich an Unternehmer. Die vertretungsberechtigte Person bestätigt ihre Befugnis und nimmt diese Bedingungen sowie den gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag ausdrücklich elektronisch an. Ein persönliches Benutzerkonto kann mehreren Unternehmen dienen. Die für ein Unternehmen erteilte Zustimmung gilt nicht automatisch für andere Unternehmen. Die angenommene Fassung und der Nachweis bleiben abrufbar und herunterladbar.

2. Leistungsumfang und Verantwortung

propbill unterstützt die Verwaltung touristischer Unterkünfte, Buchungen, Check-ins, Rechnungen, Zusatzleistungen und Gästekommunikation. Maßgeblich sind die vereinbarten Funktionen und die konkrete Buchung der Leistung. brayer software gmbh gewährt für die Vertragsdauer ein einfaches Nutzungsrecht für die berechtigten Personen des Kunden.

Der Kunde entscheidet über Rechnungsangaben, Steuersätze, Meldepflichten, Empfänger, Nachrichten und rechtmäßige Gästedatenerhebung. Er prüft Eingaben und Ergebnisse. propbill erbringt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung und übernimmt ohne gesonderten Auftrag keine fachliche Prüfung oder Behördenvertretung. Technische Prüfungen bestätigen keine umfassende rechtliche Richtigkeit. Die Verantwortung des Kunden entbindet brayer software gmbh nicht von der vereinbarten Softwareleistung.

Der Kunde wahrt Rechte Dritter, beschränkt Daten auf den erforderlichen Umfang und schützt Zugangsdaten. Ausweisbilder und zusätzliche Gästedaten dürfen nur bei nachgewiesener Erforderlichkeit und Rechtsgrundlage erhoben werden. Freiwillige Werbung erfordert eine gesonderte zulässige Grundlage und einen nutzbaren Widerrufsweg.

3. Preise, Abrechnung und Änderungen

Es gelten die bei Vertragsschluss ausdrücklich vereinbarten Preise und Abrechnungsregeln. Verbrauchsabhängige Leistungen werden anhand der tatsächlich angefallenen, abrechenbaren Vorgänge abgerechnet. Der kostenlose Lese- und Archivexportzugang während der vereinbarten Exportfrist erzeugt keine neuen Nutzungsentgelte. Bereits entstandene Forderungen und eingeleitete Zahlungen bleiben abzurechnen; eine Beendigung ist keine automatische Rückerstattung.

Preis- und wesentliche Vertragsänderungen bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung; bloßes Schweigen oder die Veröffentlichung neuer Texte ersetzt keine Zustimmung. Wesentliche Leistungseinschränkungen werden mit angemessenem Vorlauf angekündigt. Bei dauerhafter Diensteinstellung gelten die Fristen in Ziffer 5. Erforderliche Sicherheitsmaßnahmen und gleichwertige technische Weiterentwicklungen bleiben möglich.

4. Betrieb, Schnittstellen und Dokumente

brayer software gmbh betreibt und wartet die Anwendung mit angemessener Sorgfalt. Wartung, Störungen und Änderungen externer Schnittstellen können den Betrieb beeinträchtigen. Bekannte erhebliche Störungen und geplante Unterbrechungen werden angemessen kommuniziert. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote gilt nur bei gesonderter Vereinbarung.

Finalisierte Rechnungen werden als Dokumentfassung erhalten; Korrekturen werden mit der ursprünglichen Rechnung verknüpft. Für vor Einführung dieser Sicherung vorhandene Rechnungen kann nur der tatsächlich noch verfügbare Stand mit seinem Sicherungszeitpunkt dokumentiert werden. Eine nachträgliche Sicherung rekonstruiert keine verlorene Historie. Der Kunde prüft exportierte Unterlagen auf Vollständigkeit und Lesbarkeit und erfüllt seine eigenen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. propbill ist ohne gesonderte Vereinbarung kein unbegrenzt verfügbares Langzeitarchiv.

5. Beendigung, Export und Löschung

Der Kunde kann die Nutzung über die Unternehmensverwaltung ausdrücklich beenden. Dadurch werden neue operative Aktivitäten gestoppt. Für 90 Tage besteht kostenloser Lese- und Exportzugang zu den verfügbaren Unternehmensunterlagen, unabhängig von offenen Zahlungsfragen. Die Anwendung zeigt die Frist an; eine Mitteilung und eine Erinnerung erfolgen per E-Mail. Eine geplante dauerhafte Diensteinstellung kündigt brayer software gmbh mindestens 90 Tage im Voraus an und stellt anschließend dieselbe 90-tägige Exportmöglichkeit bereit.

Bei ausdrücklicher Beendigung weist der Kunde die Bereitstellung des Exports und die anschließende Löschung der im Auftrag verarbeiteten operativen Daten an. Bei einer Diensteinstellung wird diese Weisung gesondert eingeholt. Rechtmäßige abweichende Weisungen und begründete Fristverlängerungen werden dokumentiert. Vor Exportende sorgt der Kunde selbst für die erforderliche weitere Aufbewahrung. Ungeklärte eingeleitete Zahlungen werden vor der Löschung bearbeitet.

Backups werden spätestens 90 Tage nach der operativen Löschung entfernt und bis dahin von der regulären Nutzung ausgeschlossen. Bei Wiederherstellung werden dokumentierte Löschungen vor Freigabe erneut umgesetzt. Operative Löschung und bestätigte Backup-Löschung werden getrennt ausgewiesen. Eigene Rechnungs-, Zahlungs- und erforderliche Vertragsnachweise des Anbieters bleiben zweckgebunden für ihre gesetzlichen oder berechtigten Nachweisfristen erhalten. Persönliche Konten für andere Unternehmen bleiben bestehen.

6. Gewährleistung und Haftung

Nachvollziehbare Fehler können an die Kontaktadresse gemeldet werden. brayer software gmbh untersucht und behebt Softwarefehler im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte reine Vermögensschäden auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies umfasst auch Fehler technischer Betragsberechnungen. Die Begrenzung gilt nicht für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden, ausdrücklich übernommene Garantien oder zwingende gesetzliche Haftung. Zwingende Rechte betroffener Personen nach der DSGVO bleiben unberührt.

7. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Beachtung zwingenden Unionsrechts. Zwingende Rechte und gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt. Der AVV regelt die Verarbeitung im Auftrag und geht bei Widersprüchen insoweit vor. Änderungen angenommener Vertragstexte werden als neue Fassung vereinbart; die alte Fassung wird nicht überschrieben.